Grunderwerbsteuer – Pflichtkosten beim Immobilienkauf
Die Grunderwerbsteuer wird beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks erhoben und gehört zu den festen Nebenkosten jeder Baufinanzierung.
Hinweis: Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung und stellt keine Empfehlung zum Abschluss oder Wechsel einer Finanzierung dar. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung.
1. Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer entsteht beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie. Sie wird von den Bundesländern festgelegt und kann regional unterschiedlich ausfallen.
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2. Höhe der Steuer & Berechnung
Die Steuer berechnet sich prozentual aus dem Kaufpreis. Je nach Bundesland liegen Sätze typischerweise zwischen etwa 3,5 % und 6,5 %. Dadurch zählt sie zu den größten Nebenkostenposten.
3. Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?
In der Regel wird die Steuer vom Käufer getragen. Ausnahmen können vertraglich vereinbart werden, sind jedoch eher selten.
4. Einfluss auf Gesamtbudget & Finanzierung
Die Grunderwerbsteuer erhöht das notwendige Eigenkapital. Eine frühzeitige Budgetplanung verhindert Engpässe beim Kaufabschluss.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wann fällt Grunderwerbsteuer an?
Beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien – unabhängig davon, ob gebaut oder Bestandsimmobilie gekauft wird.
Wann ist die Steuer zu zahlen?
Nach Vertragsschluss und Grundbucheintragung stellt das Finanzamt den Steuerbescheid zu. Zahlungsfristen werden direkt mitgeteilt.
Kann man die Steuer finanzieren?
Dies ist abhängig von Bank, Beleihungswert und Finanzierungsmodell.