Notarkosten bei der Baufinanzierung – Gebühren & Vertragsabwicklung
Notarkosten entstehen beim Erwerb einer Immobilie oder beim Abschluss bestimmter Finanzierungsverträge und zählen zu den wichtigsten Nebenkosten.
Hinweis: Dieser Inhalt ersetzt keine individuelle Beratung und stellt keine Empfehlung zum Abschluss oder Wechsel einer Finanzierung dar. Alle Informationen dienen der allgemeinen Orientierung.
1. Was sind Notarkosten?
Notarkosten fallen beim Immobilienkauf an, da rechtlich relevante Verträge beurkundet werden müssen. Dazu gehören Kaufvertrag, Grundschuldeintrag und Grundbuchänderungen.
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2. Woraus setzen sich die Gebühren zusammen?
Die Vergütung richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Typisch sind Gebühren für die Beurkundung, Grundschuldbestellung sowie Register- und Beglaubigungskosten.
3. Wer trägt Notar- und Grundbuchkosten?
In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten für Notar und Grundbuch. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, sollten jedoch vertraglich dokumentiert werden.
4. Einfluss auf die Gesamtfinanzierung
Notar- und Grundbuchgebühren sind wesentliche Nebenkosten beim Immobilienkauf. Sie sollten früh kalkuliert und üblicherweise aus Eigenkapital gedeckt werden.
5. FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch sind Notarkosten ungefähr?
Sie variieren nach Kaufpreis und Umfang der Beurkundung. Übliche Größenordnung zusammen mit Grundbuchkosten ca. 1,5–2 % des Kaufpreises – unverbindliche Orientierung.
Wann werden Notarkosten fällig?
Nach Vertragsbeurkundung stellt der Notar eine Kostenrechnung. Fristen und Zahlungswege werden direkt mitgeteilt.
Können Notarkosten finanziert werden?
In manchen Fällen ja, abhängig von Bank, Beleihungswert und Vertragsgestaltung.